Arbeitsrecht

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die rechtliche Nachfolge, sowie die hieraus resultierenden Rechte und Pflichten der Erben (BGB 5, §1922 ff).

Das Leistungsspektrum in erbrechtlichen Fragen umfasst:
  • Abmahnungen
  • Prüfung von Testamenten, Altenteilverträgen und Nießbrauch.
  • Beantragung eines Erbscheines, Erbenfeststellung.
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Testamentsanfechtung und -vollstreckung.
  • Prüfung und Verfassen von Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten mit Eintragung in das Bundesnotarregister.
  • Prüfung von Grundbucheinträgen und Veranlassung von Grundbuchberichtigungen.
  • Prüfung und Verfassen von Schenkungen, Schenkungsverträgen.