Arbeitsrecht
Erbrecht
Das Erbrecht regelt die rechtliche Nachfolge, sowie die hieraus resultierenden Rechte und Pflichten der Erben (BGB 5, §1922 ff).
Das Leistungsspektrum in erbrechtlichen Fragen umfasst:
- Abmahnungen
- Prüfung von Testamenten, Altenteilverträgen und Nießbrauch.
- Beantragung eines Erbscheines, Erbenfeststellung.
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Testamentsanfechtung und -vollstreckung.
- Prüfung und Verfassen von Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten mit Eintragung in das Bundesnotarregister.
- Prüfung von Grundbucheinträgen und Veranlassung von Grundbuchberichtigungen.
- Prüfung und Verfassen von Schenkungen, Schenkungsverträgen.
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