RECHTSGEBIETE
FAMILIENRECHT
Birgit Elfers ist Fachanwältin für Familienrecht.
Der Begriff des Ehe- und Familienrechts stellt eine übergeordnete Definition aller Beziehungen von Menschen dar, die durch die Ehe, eine Lebenspartnerschaft die Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Das Familienrecht als Teil des Zivilrechts regelt die Rechtsverhältnisse der Beteiligten.
Umfassende Beratung in den Bereichen:
- Trennungsunterhalt vor der Scheidung (Ehegatte/in)
- Scheidung
- Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
- Kindesunterhalt
- Umgangsrecht
- Sorgerecht (bei minderjährigen Kindern)
- Zuweisung der Ehewohnung
- Hausratsteilung
- Schuldenausgleich
- Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung)
- Vertragsangelegenheiten
ERBRECHT
Das Erbrecht regelt die rechtliche Nachfolge, sowie die hieraus resultierenden Rechte und Pflichten der Erben (BGB 5, §1922 ff).
Das Leistungsspektrum in erbrechtlichen Fragen umfasst:
- Erbauseinandersetzungen.
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Testamentsanfechtung und -vollstreckung.
- Prüfung von Testamenten, Altenteilverträgen und Nießbrauch.
- Prüfung und Verfassen von Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten mit Eintragung in das Bundesnotarregister.
- Prüfung von Grundbucheinträgen.
- Prüfung und Verfassen von Schenkungen, Schenkungsverträgen.